Schulordnung

Allgemeines

In der Schule gelten wie in jeder Gemeinschaft, in der viele Menschen zusammenleben, Regeln und Ordnungen, an die sich jeder im Interesse aller halten muss.

Wir wollen uns so verhalten, dass weder wir noch unsere Mitschüler gefährdet werden.

Unsere Schule ist schön. Wir gehen sorgsam mit den Dingen (Ausstattung, Möbel, Bücher, Spielgeräte usw.) um und beschädigen nichts.

Falls jemand absichtlich Sachen zerstört, müssen die Eltern dafür haften.

Die Schulordnung gilt auch nach der Unterrichtszeit.

Unterrichtsbeginn und -ende

Die erste Unterrichtsstunde beginnt um 7.45 Uhr.

Frühaufsicht ist ab 7.30 Uhr. Vorher sollte sich niemand auf dem Schulgelände aufhalten.

Nach dem Läuten zum Unterrichtsbeginn stellen sich alle Kinder klassenweise auf. Das gilt auch nach den Pausen.

Jede Lehrkraft holt ihre Klasse ab und geht mit ihr gemeinsam zum Unterricht.

Wir hängen unsere Jacken, Mützen etc. an die Haken und gehen mit sauberen Schuhen in den Klassenraum. Für Wertgegenstände kann die Schule nicht haften.

Nach dem Unterricht gehen wir nach Hause oder direkt in die Schülerbetreuung, in die Hausaufgabenbetreuung  oder eine Arbeitsgemeinschaft.

Es ist nicht erlaubt, Fahrräder, Roller o.ä.  mit in die Schule zu nehmen.

Verhalten in der Pause

Vor und nach dem Unterricht sowie in den Pausen halten wir uns nicht in den Klassen- und Fachräumen oder in den Fluren auf.

Ausgeliehene Bücher verbleiben bis zum Ende der Pause in der Bibliothek.

Näheres siehe Pausenordnung: https://grundschuleannerod.4lima.de/pausenordnung/

 

Klassenordnung

Die Klassenordnung wird von jeder Klasse selber aufgestellt.

Diese Regeln gelten für alle:

Wir halten die Klassenräume sauber und stellen nach dem Unterricht die Stühle hoch.

Wir lehnen uns nicht aus dem Fenster. Außerdem rutschen und klettern wir nicht am Treppengeländer.

 

Schulbesuch

Bei Krankheit soll gleich am ersten Fehltag zu Unterrichtsbeginn eine mündliche Information der Klassenlehrerin über einen  Mitschüler erfolgen.

Bis spätestens 3 Tage nach dem ersten Fehltag ist der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin  schriftlich zu informieren.

Telefonische Entschuldigungen sollten nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen.

Urlaub außerhalb der Ferien kann nur in dringenden Fällen gewährt werden. Der Antrag ist rechtzeitig mit entsprechender Begründung bei der  Klassenlehrerin schriftlich zu stellen. Sie  kann bis zu einem Tag Urlaub gewähren.

Urlaub direkt vor oder im Anschluss an die Ferien ist nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen zulässig. Entsprechende Anträge sind 4 Wochen vorher schriftlich an die Schulleitung zu stellen. Die Schulleiterin entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag ist  mit Entscheidungsvermerk zu den Schulakten  zunehmen.

 

(Die vorliegende Schul- und Pausenordnung wurde in der Schulkonferenz am 7. 05. 2012 beschlossen.)